FRAGEN
UND
ANTWORTEN

Meine Leistungen stelle ich nach folgenden Verzeichnissen in Rechnung:

Leistungsvereichnis für Klassische Homöopathie (LVKH) (Verzeichnis)

Gebührenverzeichnis für Heilpraktierinnen (GebüH) (Verzeichnis)

Abrechnung nach Behandlungsstunden
60 Minuten á 90€
Jede weitere angefangene Viertelstunde 22,50€

Die Zahlung erfolgt bar gegen Quittung nach jeder Behandlung. Am Ende eines Quartals bzw. am Behandlungsende wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt zur weiteren Verwendung.

Vor einer Behandlung wird gemeinsam vertraglich vereinbart, welche Verzeichnisse oder ob Stundensätze zu Grunde gelegt werden.

Anmerkung
Die beiden oben genannten Verzeichnisse "LVKH" und "GebüH" stellen für die Heilpraktikerin keine Gebührenfestlegung dar, d.h. es werden keine Mindest- oder Höchstsätze, sondern nur die üblichen Gebührensätze ausgewiesen. Die Heilpraktikerin ist grundsätzlich frei und unabhängig in ihrere Honorarstruktur. Honorierung wird zwischen den Patienten und der Heilpraktikerin zu Beginn der Behandlung frei vereinbart, nachdem die Patienten über die aktuelle Honorarstruktur, die auch im Wartezimmer ausliegt, informiert wurden.

Die Erstattungspraxis der Heilpraktikergebühren durch die Krankenkassen ist unterschiedlich. Als Patient sollten Sie sich direkt bei Ihrer Krankversicherung erkundigen. Im Allgemeinen gilt:

GKV
Gesetzliche Krankenkassen (GKV’s) erstatten die Kosten i.d.R. nur für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie in meiner Praxis erbracht werden, werden daher von GKV‘s in der Regel nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, daß gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. 

PKV
Die Kosten für Heilpraktiker werden von den meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) bzw. den Beihilfen überbernommen. Sinnvoll ist es, sich frühzeitig mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter Ihrer PKV bzw. Beihilfestelle in Verbindung zu setzten und sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für die Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen sowie den eventuellen Antragsmodalitäten zu erkundigen.

Es gibt auch Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen für gesetzlich Versicherte. Hier erfolgt die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr.

Nicht erstattete Heilpraktikerleistungen sind in der Einkommenssteuererklärung absetzbar

Nur nach Anmeldung! Ich führe eine Bestellpraxis.
Reguläre Sprechzeiten sind Montag - Freitag 10:00h-17:00h oder nach Vereinbarung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEGN (AGB) FÜR HEILPRAKTIKER

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder ausgesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, daß er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die teilweise unter dem in der Schulmedizin derzeit geltenden Wissenschaftsparadigma nicht anerkannt werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.
Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers

Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(Die Absätze 3-5 gelten nur im Falle, daß der Heilpraktiker im Namen des Patienten einen Dritten beauftragt, für den Patienten medizinische Leistungen zu erbringen und diese Beauftragung mit dem Patienten so vereinbart wurde.) Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apotheken- pflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, daß Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von – vom Patienten mitgebrachten - Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungs- ergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, daß der Patient zustimmen wird.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, daß sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung

Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird ausgewiesen.
Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Der Gerichtsstand ist Bonn.

Adresse

Carolin Strecke, M.A.
Mühlenstraße 21
D-53343 Wachtberg



Kontakte

E-Mail: HP@i-Thera.de
Tel: +49 228 961033-41
Fax: +49 228 850993-78
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